Warum Datenschutztreuhand ihr idealer Partner ist!

Mit unserer Datenschutzmanagement-Lösung beraten und begleiten wir Sie bei all Ihren Aktivitäten, um Ihr Unternehmen auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen datenschutzkonform aufzustellen.

Die Einführung des neuen Datenschutzgesetzes ist eine grosse Chance in der Datenverarbeitung Transparenz zu schaffen und die Datenschutzlücken zu kennen.

Warum Datenschutztreuhand ihr idealer Partner ist!

Wir beraten und begleiten Sie bei all Ihren Aktivitäten, um Ihr Unternehmen auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen per 1. September datenschutzkonform aufzustellen.

Die Einführung des neuen Datenschutzgesetzes ist auch eine grosse Chance in der Datenverarbeitung Transparenz zu schaffen und die Datenschutzlücken zu kennen.

Datenschutz

Warum Schweizer Firmen handeln sollen!

Das erste Datenschutzgesetz reicht in das Jahr 1993 zurück. In der Zwischenzeit hat sich durch die Digitalisierung viel getan. Die Schweiz bekommt nun endlich ab dem 1. September 2023 ein neues Gesetz für den besseren Schutz von Personendaten. Haben Sie sich auch schon gefragt, ob Sie davon betroffen sind und personenbezogene Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Als Datenschutzberater und -auditor unterstützen wir Sie auf dem Weg zu datenschutzkonformer Datenverarbeitung und Datenhaltung.

Informations­sicherheit

Jedes Unternehmen kann Opfer eines Cyberangriffes werden!

Datenverlust, Cyberangriff, Cybermobbing oder Datenmissbrauch gehören heute leider zum Alltag.

Technische Lösungen alleine können keinen 100-prozentigen Schutz vor Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Hackern garantieren.

Datensicherheit stellt anspruchsvolle Anforderungen an das Management und die Mitarbeiter. Neu bekommt, die Sicherstellung der Datensicherheit nach Art. 8 im neuen Datenschutzgesetz einen hohen Stellenwert!

INFOTHEK

Wissen ist Macht!

In unserer Infothek finden Sie hilfreiche Informationen, Fachartikel,, News rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit. Diese Infothek wird laufend erweitert und in Zukunft finden Sie hier auch eine Urteilsdatenbank mit allen relevanten Entscheide zum Datenschutz.

Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen und juristischen Kompetenzen.

GUT ZU WISSEN. BEITRÄGE ZUM DATENSCHUTZ.

ERKLÄRVIDEOS. ZUM NEUEM DATENSCHUTZGESETZ.

Betroffenenrechte

Nach Art. 25 nDSG kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Niemand kann auf das Auskunftsrecht verzichten. Die betroffene Person erhält diejenigen Informationen, die erforderlich sind, damit sie ihre Rechte nach diesem Gesetz geltend machen kann und eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet ist. Die Auskunft wird in der Regel innert 30 Tagen erteilt.

Behörden

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB

Der EDÖB eröffnet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung gegen ein Bundesorgan oder eine private Person, wenn genügend Anzeichen bestehen, dass eine Datenbearbeitung gegen die Datenschutzvorschriften verstossen könnte

Datensicherheit

Art. 8 nDSG Der Verantwortliche und der Auftragsbearbeiter gewährleisten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen eine dem Risiko angemessene Datensicherheit.

Die Massnahmen müssen es ermöglichen, Verletzungen der Datensicherheit zu vermeiden.

FRAGEN. WIR STEHEN ZUR VERFÜGUNG.

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